- wegheiraten
- wẹg|hei|ra|ten <sw. V.; hat (ugs.): 1. durch Heirat an einem andern Ort ansässig werden: sie hat schon früh weggeheiratet und lebt jetzt in Köln. 2. durch Heirat aus seinem Umfeld, aus einer Beziehung lösen u. an sich binden: Sekretärinnen werden weggeheiratet (Kant, Impressum 374); sie hat ihn ihrer besten Freundin einfach weggeheiratet.
Universal-Lexikon. 2012.